ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates
und der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Carlos Coelho und Christian Ulrik von Boetticher
im Namen der PPE-DE-Fraktion
von Gerhard Schmid und Jan Marinus Wiersma
im Namen der PSE-Fraktion
von Colette Flesch und Elly Plooij-van Gorsel
im Namen der ELDR-Fraktion
zu ECHELON
PE 323.667
B5-0528/2002
Entschließung des Europäischen Parlaments zu ECHELON
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom
5. September 2001zur Existenz eines globalen Abhörsystems
für private und wirtschaftliche Kommunikation (Abhörsystem
ECHELON) und den Bericht seines nichtständigen Ausschusses
zu diesem Thema,
A. in der Erwägung, dass der Nichtständige Ausschuss über
das Abhörsystem zu dem Schluss kam, dass es keinen Grund
gibt, an der Existenz eines weltweit arbeitenden Kommunikationsabhörsystems
zu zweifeln, an dem die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien
und Neuseeland beteiligt sind,
B. in der Erwägung, dass die Ereignisse vom 11. September,
die jüngsten Terroranschläge und die internationalen
Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus die Bedeutung
der in der Entschließung des Parlaments enthaltenen
Empfehlungen eindrucksvoll bestätigt haben,
C. in der Erwägung, dass diese Entschließung
sehr viele Empfehlungen für Maßnahmen, die zum
Schutz von Bürgern und Unternehmen gegen den Missbrauch
und den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für
Kommunikation zu ergreifen sind, für die Einführung
und den Einsatz von Systemen und Techniken zum Schutz der
Privatsphäre und der Vertraulichkeit von Kommunikationen
sowie für die Einführung von Maßnahmen gegen
Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung
(Competitive Intelligence) enthält,
D. in der Erwägung, dass der Rahmenbeschluss des Rates
der Europäischen Union vom 13.Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung
in Anwendung von Titel VI des Vertrags über die Europäische
Union angenommen wurde, und dass in diesem Beschluss spezielle
Verweise auf die Zusammenarbeit und Koordinierung der Maßnahmen
der verschiedenen Behörden der Mitgliedstaaten bei der
Terrorismusbekämpfung enthalten sind,
E. unter Hinweis darauf, dass die Entschließung auch
Empfehlungen hinsichtlich der Überwachung der Tätigkeiten
von Nachrichtendiensten sowie Empfehlungen hinsichtlich des
Aufbaus gemeinsamer und koordinierter europäischer nachrichtendienstlicher
Aktivitäten enthielt,
1. bedauert, dass Kommission und Rat auf die Empfehlungen
des Parlaments nicht in gebührender Form reagiert haben;
fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf,
alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die vollständige
Umsetzung der Empfehlungen notwendig sind, die in der Entschließung
des Parlaments zur Existenz eines globalen Abhörsystems
für private und wirtschaftliche Kommunikation enthalten
sind;
2. begrüßt die bereits von Kommission und Rat
ergriffenen Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit
bei der elektronischen Kommunikation, bekräftigt aber,
dass weitere Maßnahmen zum Schutz von Bürgern
und Unternehmen gegen den Missbrauch und den widerrechtlichen
Einsatz von Abhörsystemen für Kommunikation, zur
weitergehenden Einführung und Benutzung von Systemen
und Techniken zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit
von Kommunikation und zur Einführung von Maßnahmen
gegen Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und
Wettbewerbsbeobachtung (Competitive Intelligence) notwendig
sind,
3. wiederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten,
beim Austausch von Informationen zur Verbesserung der Effizienz
im Bereich Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
und bei der Terrorismusbekämpfung sowie der Bekämpfung
der internationalen Kriminalität untereinander und auf
multilateraler Ebene zusammenzuarbeiten und ihre Maßnahmen
zu koordinieren;
4. besteht auf Maßnahmen, durch die alle Bürger
in allen Teilen der Union über dieselben rechtlichen
Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre
und vor dem Abhören ihrer Kommunikationen verfügen,
wobei die durch den derzeitigen rechtlichen Rahmen garantierten
Grundrechte und der gemeinschaftliche Besitzstand strikt
gewahrt werden müssen und auch die Charter der Grundrechte
der Europäischen Union zu berücksichtigen ist;
5. fordert, dass Verhandlungen über den Abschluss internationaler Übereinkünfte,
insbesondere mit den Vereinigten Staaten, über den Schutz
seiner Bürger und Unternehmen gegen den Missbrauch und
den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für
Kommunikationen und über Maßnahmen gegen Industriespionage
und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung
(Competitive Intelligence) aufgenommen werden;
6. ersucht den Konvent zur Zukunft Europas, bei der Beschäftigung
mit der Frage der Aufnahme der Charta der Grundrechte in
die Verträge Empfehlungen zu formulieren, die die Gewähr
dafür bieten, dass die Mitgliedstaaten sich für
ein Verbot der Industriespionage einsetzen und sich nicht
daran beteiligen, weder direkt noch unter dem Deckmantel
Dritter;
7. stellt fest, dass bislang bei der Einrichtung gemeinsamer
und koordinierter europäischer nachrichtendienstlicher
Aktivitäten und der Einführung einer demokratischen
Kontrolle dieser Aktivitäten wenig Fortschritt erzielt
wurde, und besteht darauf, dass Vorschläge in diesem
Bereich bald vorgelegt werden;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung
dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten
der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer zu übermitteln. |