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ECHELON, die 3te

Das folgende Dokument ist eine Entschließung des Europäischen Parlaments zu ECHELON aus dem Jahre 2002, unter anderem wird dort auf den Beschluss zur Existenz von Echelon vom 05.09.2002 hingewiesen und die Untätigkeit der EU bedauert". Die Wiedergabe des Dokuments ist mit Quellenangabe gestattet. Das Dokument liegt unter (Juni 2004):

Unter dem Dokument die Adresse des "Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften"

Weitere EU Dokumente:

Jetzt das Dokument:

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung

von Carlos Coelho und Christian Ulrik von Boetticher
im Namen der PPE-DE-Fraktion

von Gerhard Schmid und Jan Marinus Wiersma
im Namen der PSE-Fraktion

von Colette Flesch und Elly Plooij-van Gorsel
im Namen der ELDR-Fraktion

zu ECHELON

PE 323.667

B5-0528/2002
Entschließung des Europäischen Parlaments zu ECHELON

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2001zur Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation (Abhörsystem ECHELON) und den Bericht seines nichtständigen Ausschusses zu diesem Thema,

A. in der Erwägung, dass der Nichtständige Ausschuss über das Abhörsystem zu dem Schluss kam, dass es keinen Grund gibt, an der Existenz eines weltweit arbeitenden Kommunikationsabhörsystems zu zweifeln, an dem die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland beteiligt sind,

B. in der Erwägung, dass die Ereignisse vom 11. September, die jüngsten Terroranschläge und die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus die Bedeutung der in der Entschließung des Parlaments enthaltenen Empfehlungen eindrucksvoll bestätigt haben,

C. in der Erwägung, dass diese Entschließung sehr viele Empfehlungen für Maßnahmen, die zum Schutz von Bürgern und Unternehmen gegen den Missbrauch und den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für Kommunikation zu ergreifen sind, für die Einführung und den Einsatz von Systemen und Techniken zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit von Kommunikationen sowie für die Einführung von Maßnahmen gegen Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung (Competitive Intelligence) enthält,

D. in der Erwägung, dass der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 13.Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung in Anwendung von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union angenommen wurde, und dass in diesem Beschluss spezielle Verweise auf die Zusammenarbeit und Koordinierung der Maßnahmen der verschiedenen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung enthalten sind,

E. unter Hinweis darauf, dass die Entschließung auch Empfehlungen hinsichtlich der Überwachung der Tätigkeiten von Nachrichtendiensten sowie Empfehlungen hinsichtlich des Aufbaus gemeinsamer und koordinierter europäischer nachrichtendienstlicher Aktivitäten enthielt,

1. bedauert, dass Kommission und Rat auf die Empfehlungen des Parlaments nicht in gebührender Form reagiert haben; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die vollständige Umsetzung der Empfehlungen notwendig sind, die in der Entschließung des Parlaments zur Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation enthalten sind;

2. begrüßt die bereits von Kommission und Rat ergriffenen Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit bei der elektronischen Kommunikation, bekräftigt aber, dass weitere Maßnahmen zum Schutz von Bürgern und Unternehmen gegen den Missbrauch und den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für Kommunikation, zur weitergehenden Einführung und Benutzung von Systemen und Techniken zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit von Kommunikation und zur Einführung von Maßnahmen gegen Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung (Competitive Intelligence) notwendig sind,

3. wiederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, beim Austausch von Informationen zur Verbesserung der Effizienz im Bereich Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik und bei der Terrorismusbekämpfung sowie der Bekämpfung der internationalen Kriminalität untereinander und auf multilateraler Ebene zusammenzuarbeiten und ihre Maßnahmen zu koordinieren;

4. besteht auf Maßnahmen, durch die alle Bürger in allen Teilen der Union über dieselben rechtlichen Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und vor dem Abhören ihrer Kommunikationen verfügen, wobei die durch den derzeitigen rechtlichen Rahmen garantierten Grundrechte und der gemeinschaftliche Besitzstand strikt gewahrt werden müssen und auch die Charter der Grundrechte der Europäischen Union zu berücksichtigen ist;

5. fordert, dass Verhandlungen über den Abschluss internationaler Übereinkünfte, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, über den Schutz seiner Bürger und Unternehmen gegen den Missbrauch und den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für Kommunikationen und über Maßnahmen gegen Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung (Competitive Intelligence) aufgenommen werden;

6. ersucht den Konvent zur Zukunft Europas, bei der Beschäftigung mit der Frage der Aufnahme der Charta der Grundrechte in die Verträge Empfehlungen zu formulieren, die die Gewähr dafür bieten, dass die Mitgliedstaaten sich für ein Verbot der Industriespionage einsetzen und sich nicht daran beteiligen, weder direkt noch unter dem Deckmantel Dritter;

7. stellt fest, dass bislang bei der Einrichtung gemeinsamer und koordinierter europäischer nachrichtendienstlicher Aktivitäten und der Einführung einer demokratischen Kontrolle dieser Aktivitäten wenig Fortschritt erzielt wurde, und besteht darauf, dass Vorschläge in diesem Bereich bald vorgelegt werden;

8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer zu übermitteln.

 

Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

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