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ECHELON, die 1ste

PDF Dokument (1305 kb - auf diesem Server):
BERICHT über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation (Abhörsystem ECHELON) (2001/2098 (INI))

Das obige Dokument ist der Abschlussgericht einer Untersuchung aus dem Jahre 2002, die ein Ausschuss des Europäischen Parlaments zu ECHELON angestellt hatte. Unter anderem wird dort die Existenz von Echolon festgestellt. Der Bericht wurde vom EU Parlament mit einer satten 2/3 Mehrheit abgesegnet. Weiter unten finden Sie die Rede von Gerhard Schmid, die er anläßlich der Vorstellung des berichts vor dem EU Parlament gehalten hat. Diese Rede fasst den Bericht kurz zusammen.

Die Wiedergabe der Dokumente (das obigen PDF Dokument, die Rede Schmids) ist mit Quellenangabe gestattet. Die Dokumente liegt unter (Juni 2004):

Unter der Rede folgt die Adresse des "Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften".
Weitere interessante EU Dokumente zur elektronischen Überwachung sind:

 

Jetzt die Rede von Gerhard Schmid, die er bei der Vorstellung des Berichts vor dem EU Parlament gehalten hat:

Verhandlungen des Europäischen Parlaments
SITZUNG AM MITTWOCH, 5. SEPTEMBER 2001
Echelon

Schmid, Gerhard (PSE), Berichterstatter:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor gut einem Jahr hat das Europäische Parlament einen Sonderausschuss eingesetzt, der aufklären sollte, ob es ein federführend vom amerikanischen Geheimdienst betriebenes System zum Abhören von Kommunikation gibt, das die folgenden Eigenschaften aufweist: Es arbeitet global, mit ihm kann jedes Telefongespräch, jedes Telefax, jede E-Mail in Europa abgehört werden. Es wird von einer Staatengruppe betrieben, zu der auch das Vereinigte Königreich, also ein Mitgliedstaat der EU gehört, und es dient am Ende des Kalten Krieges vor allem der Wirtschaftsspionage. Dieses System, so wurde behauptet, trägt den Code-Namen ECHELON.

Dies, Herr Präsident, war ein schwieriger Aufklärungsauftrag, weil das Europäische Parlament weder – und zwar unter keinerlei Umständen – Zugang zu Akten von Geheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten und schon gar keinen Zugang zu Detailinformationen über die Tätigkeit von amerikanischen Diensten hat. Trotzdem können wir nach einem Jahr sorgfältiger Aufklärungsarbeit dem Plenum ohne jeden Restzweifel folgendes mitteilen: Erstens, es gibt kein von Geheimdiensten gleich welchen Staates betriebenes Abwehrsystem, mit dem jedwede Kommunikation in Europa abgehört werden kann. Diese Behauptung muss in das Reich des kreativen Journalismus verwiesen werden! Die Behauptung wird auch nicht dadurch realitätsnäher, dass sie sich leider Gottes in einer Studie wiederfindet, die das Europäische Parlament in Auftrag gegeben hat und der damit eine Art Qualitätssiegel verliehen wurde.

Es geht an der Stelle nicht darum, was man glaubt. Die Telekommunikation gehorcht den Gesetzen der Physik, und wo es keinen Zugang zu Trägern der Kommunikation gibt, kann man auch nicht abhören, und es gibt keine magische Sonderphysik für Geheimdienste! Zweitens gibt es aber sehr wohl ein Abhörsystem, das folgende Eigenschaften hat: Es arbeitet global und wird mit einem Abhörverbund der so genannten UK-USA-Staaten – das sind Amerika, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland – realisiert. Dies ist keine zufällige Mixtur, dieser Abwehrverbund hat seine historischen Wurzeln im Zweiten Weltkrieg. Es hat im Wesentlichen nur Zugriff auf interkontinentale Kommunikation, die entweder über Kommunikationssatelliten vermittelt wird oder über Unterwasserkabel läuft, die in den oben genannten Ländern anlanden.

Die Kommunikation innerhalb Europas ist deshalb kaum davon betroffen, die Kommunikation zum Beispiel in die afrikanischen Staaten, in arabische Staaten und nach Lateinamerika sehr wohl. Was Botschaften an Funkverkehr in ihrem Nahbereich abhören können, wissen wir nicht, aber es ist klar, dass es dabei nicht um den Hauptanteil des Abwehrgeschäfts geht. Im Unterschied zur Abhöroperation der Polizei, die sich immer auf eine Person oder eine klar definierte Gruppe von Personen richtet, arbeitet das Abhörsystem, mit dem wir es zu tun haben, anders. Es fängt jede Kommunikation, zu der es Zugriff hat, ab und führt sie einer Computersuchmaschine zu. Diese filtert entsprechend einem Suchwortkatalog die Kommunikation aus, die für Nachrichtendienste interessant ist. Das System arbeitet also wie ein Staubsauger, und die Nachrichtendienste stellen den Filter ein. Technisch nennt man das strategische Fernmeldekontrolle.

Die Suchmaschine kann Telefonnummern, Stimmen von Topzielen, den Inhalt von E-Mails und von Maschinenschrifttelefaxen erfassen. Handschriftfaxe oder gesprochene Nachrichten können beim Stand der Technik in absehbarer Zeit nicht mit dieser Suchmaschine erfasst werden und sind damit einer geheimdienstlichen Auswertung auch nicht zugänglich. Ansonsten haben wir Hinweise, dass das System den Code-Namen ECHELON trägt. Es ist aber egal, wie es heißt. Es kann auch Rumpelstilzchen heißen, für uns ist wichtig, was es macht!

Das sind die Befunde, und ich füge hinzu, wir behaupten das nicht einfach. Wir können es beweisen mit einer Indizienkette, die so stark ist, dass sie vor einem Schwurgericht standhalten könnte. Wer Genaueres wissen will, kommt nicht darum herum, den Bericht zu lesen. Hier soll nur ein Hinweis genügen: Wenn wir etwas Falsches aufgeschrieben hätten, dann können Sie davon ausgehen, dass uns die Nachrichtendienste der angesprochenen Staaten öffentlich mit Genuss zerlegt hätten! Sie haben das aber nicht getan, und das spricht für sich.

Wie bewerten wir diese Befunde? Ein Maßstab der Bewertung muss sein: Was tun denn eigentlich unsere eigenen Dienste? Das ist nicht der alleinige Maßstab, aber es ist auch einer, wenn man ehrlich debattieren will. Die meisten Nachrichtendienste der Mehrheit der EU-Staaten bedienen sich der strategischen Fernmeldekontrolle.

Nur Belgien, Griechenland, Irland, Österreich, Portugal und Luxemburg verwenden diese Technik nicht.

Zweitens: Der Zweck, zu dem das verwendet wird, spielt bei der Bewertung natürlich auch eine Rolle. Wenn es um den Kampf gegen die internationale organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenhandel, Terrorismus, Proliferation, um das Einhalten von Embargos oder Fragen der nationalen Sicherheit geht, ist gegen den Zweck als solchen nichts zu sagen. Wenn damit Unternehmen ausspioniert werden, um damit der eigenen Wirtschaft Vorteile zu verschaffen, dann muss das anders bewertet werden.

Drittens: Der Zweck heiligt aber nicht die Mittel. Es geht also nicht allein um den Zweck, denn jedes Abhören, jeder Einzelfall verletzt die Privatsphäre. Dabei geht es nicht um ein Mengenproblem. Menschenrechte sind Individualrechte, keine Frage der Statistik. Zulässig ist eine solche Verletzung der Privatsphäre nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist in seiner Rechtsprechung glasklar, was das betrifft. Diese Voraussetzungen lauten kurzgefasst so: Ein Eingriff muss eine gesetzliche Grundlage haben, er darf nicht willkürlich sein. Es muss also eine Güterabwägung zwischen Verletzung der Privatsphäre und dem Zweck, um den es geht, stattfinden. Er muss vorhersehbar sein, d. h. die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass es so ein System gibt. Und das Abhören darf nur dann eingesetzt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Es ist also eine ultima ratio.

Es gibt hier im Haus Kollegen, die sagen, wenn es um Strafverfolgung geht, wenn die Polizei dies auf Anordnung eines Richters tut, dann ist das in Ordnung. Bei Geheimdiensten sagen sie, das ist eine Verletzung von Menschenrechten. Ich habe großes Verständnis dafür, wenn jemand sagt, ich will es politisch nicht, dass Dienste dies tun. Das kann ich nachvollziehen. Das ist nicht meine Position, aber das kann ich nachvollziehen. Aber wenn jemand sagt, dies sei illegal, dann trägt er der Rechtsprechung des Gerichtshofes für Menschenrechte hier bei uns nicht Rechnung.

Wirtschaftsspionage ist sicher kein erlaubter Zweck. Nun befassen sich alle Nachrichtendienste auch mit wirtschaftlichen Sachverhalten, zum Beispiel mit Entwicklungen auf Finanz- oder auf Rohstoffmärkten. In diesem Sinne betreiben die meisten Dienste Wirtschaftsspionage. Das ist auch nicht der Punkt, der kritisiert wird. Das Problem entsteht dann, wenn nicht allgemeine Sachverhalte aufgeklärt werden, sondern wenn Details der Industrie des eigenen Landes zugespielt werden, damit sie einen Wettbewerbsvorteil bekommt.

Zwischen EU-Staaten wäre ein solches Verhalten im Übrigen nicht vereinbar mit dem EU-Recht, weil es eine Art verbotener Staatsbeihilfe ist. Im internationalen Bereich ist es mehr als ein unfreundlicher Akt, und zwischen Verbündeten ist es ein Skandal! Im Übrigen, Abhören ist bei Wirtschaftsspionage nicht die Methode der Wahl, das macht man in der Regel mit den klassischen Mitteln. Aber es gibt Einzelfälle, in denen dieses Instrument mit Erfolg eingesetzt werden kann.

Nun waren vor allem die Vereinigten Staaten im Kreuzfeuer der Kritik. Die USA haben immer zurückgewiesen, dass sie nachrichtendienstliche Erkenntnisse direkt an US-Firmen weitergeben. Sie haben aber zugegeben, dass sie im Detail abhören, wenn es um international ausgeschriebene Großaufträge geht. Das Argument und die Rechtfertigung dabei ist, die europäischen Firmen würden ja bestechen, und man müsste sich dagegen wehren.

Dieses Verhalten muss – ich sage das jetzt sehr höflich und vorsichtig – hinterfragt werden. Erstens wissen wir, dass amerikanische Firmen auch bestechen. Bei der Korruptionsanalyse, die weltweit vorliegt, liegen sie im Mittelfeld der Bestechungsaktivitäten.

Zweitens: Inzwischen ist so etwas innerhalb der OECD durch Konvention verboten, und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dies in innerstaatliches Recht umgesetzt. Wenn die Vereinigten Staaten von Amerika trotzdem mit Cowboymentalität auf einem Faustrecht bestehen, dann ist das mit der Idee, dass solche Dinge durch internationale Rechtsvereinbarungen geregelt werden, nicht vereinbar.

(Beifall)

Drittens: Wenn es so ist, dass die amerikanischen Dienste keine Wirtschaftsspionage im Detail betreiben, warum gibt es dann kein Gesetz in den Vereinigten Staaten von Amerika, das es den Diensten verbietet? Warum nicht?

Das eigentliche politische Problem ist im Grunde, dass in der öffentlichen Debatte in Europa die Menschen den Vereinigten Staaten von Amerika so etwas zutrauen. Das politische Problem ist ein abgrundtiefes Misstrauen, das da offenkundig wird. Das muss aus der Welt!

Wir haben eine Menge von Vorschlägen entwickelt, auch was die Kontrolle der Dienste bei uns betrifft, auch was einen Kodex zwischen den EU-Staaten betrifft und ähnliches. Letztlich landen wir aber bei einem einfachen Hauptproblem. Der Schutz der Privatsphäre wird durch die Rechtsordnungen von Nationalstaaten gewährleistet. Die Kommunikation wird aber zunehmend international. Es gibt keinen Weltstaat, der sie schützt. Wir müssen internationale Rechtsvereinbarungen finden, damit wir – das ist eines der vielen Probleme der Globalisierung – auch da Schutz der Privatsphäre bekommen.

Ansonsten bleibt ein zweites Problem, das ich an den Anfang dieses Berichts gestellt habe. Das ist ein lateinischer Satz, der sagt: Sed quis custodiet ipsos custodes, d. h. wer bewacht denn die Wächter? Das bleibt das Dauerproblem!

(Beifall)

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung

von Carlos Coelho und Christian Ulrik von Boetticher
im Namen der PPE-DE-Fraktion

von Gerhard Schmid und Jan Marinus Wiersma
im Namen der PSE-Fraktion

von Colette Flesch und Elly Plooij-van Gorsel
im Namen der ELDR-Fraktion

zu ECHELON

PE 323.667

B5-0528/2002
Entschließung des Europäischen Parlaments zu ECHELON

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2001zur Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation (Abhörsystem ECHELON) und den Bericht seines nichtständigen Ausschusses zu diesem Thema,

A. in der Erwägung, dass der Nichtständige Ausschuss über das Abhörsystem zu dem Schluss kam, dass es keinen Grund gibt, an der Existenz eines weltweit arbeitenden Kommunikationsabhörsystems zu zweifeln, an dem die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland beteiligt sind,

B. in der Erwägung, dass die Ereignisse vom 11. September, die jüngsten Terroranschläge und die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus die Bedeutung der in der Entschließung des Parlaments enthaltenen Empfehlungen eindrucksvoll bestätigt haben,

C. in der Erwägung, dass diese Entschließung sehr viele Empfehlungen für Maßnahmen, die zum Schutz von Bürgern und Unternehmen gegen den Missbrauch und den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für Kommunikation zu ergreifen sind, für die Einführung und den Einsatz von Systemen und Techniken zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit von Kommunikationen sowie für die Einführung von Maßnahmen gegen Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung (Competitive Intelligence) enthält,

D. in der Erwägung, dass der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 13.Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung in Anwendung von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union angenommen wurde, und dass in diesem Beschluss spezielle Verweise auf die Zusammenarbeit und Koordinierung der Maßnahmen der verschiedenen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung enthalten sind,

E. unter Hinweis darauf, dass die Entschließung auch Empfehlungen hinsichtlich der Überwachung der Tätigkeiten von Nachrichtendiensten sowie Empfehlungen hinsichtlich des Aufbaus gemeinsamer und koordinierter europäischer nachrichtendienstlicher Aktivitäten enthielt,

1. bedauert, dass Kommission und Rat auf die Empfehlungen des Parlaments nicht in gebührender Form reagiert haben; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die vollständige Umsetzung der Empfehlungen notwendig sind, die in der Entschließung des Parlaments zur Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation enthalten sind;

2. begrüßt die bereits von Kommission und Rat ergriffenen Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit bei der elektronischen Kommunikation, bekräftigt aber, dass weitere Maßnahmen zum Schutz von Bürgern und Unternehmen gegen den Missbrauch und den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für Kommunikation, zur weitergehenden Einführung und Benutzung von Systemen und Techniken zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit von Kommunikation und zur Einführung von Maßnahmen gegen Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung (Competitive Intelligence) notwendig sind,

3. wiederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, beim Austausch von Informationen zur Verbesserung der Effizienz im Bereich Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik und bei der Terrorismusbekämpfung sowie der Bekämpfung der internationalen Kriminalität untereinander und auf multilateraler Ebene zusammenzuarbeiten und ihre Maßnahmen zu koordinieren;

4. besteht auf Maßnahmen, durch die alle Bürger in allen Teilen der Union über dieselben rechtlichen Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und vor dem Abhören ihrer Kommunikationen verfügen, wobei die durch den derzeitigen rechtlichen Rahmen garantierten Grundrechte und der gemeinschaftliche Besitzstand strikt gewahrt werden müssen und auch die Charter der Grundrechte der Europäischen Union zu berücksichtigen ist;

5. fordert, dass Verhandlungen über den Abschluss internationaler Übereinkünfte, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, über den Schutz seiner Bürger und Unternehmen gegen den Missbrauch und den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für Kommunikationen und über Maßnahmen gegen Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung (Competitive Intelligence) aufgenommen werden;

6. ersucht den Konvent zur Zukunft Europas, bei der Beschäftigung mit der Frage der Aufnahme der Charta der Grundrechte in die Verträge Empfehlungen zu formulieren, die die Gewähr dafür bieten, dass die Mitgliedstaaten sich für ein Verbot der Industriespionage einsetzen und sich nicht daran beteiligen, weder direkt noch unter dem Deckmantel Dritter;

7. stellt fest, dass bislang bei der Einrichtung gemeinsamer und koordinierter europäischer nachrichtendienstlicher Aktivitäten und der Einführung einer demokratischen Kontrolle dieser Aktivitäten wenig Fortschritt erzielt wurde, und besteht darauf, dass Vorschläge in diesem Bereich bald vorgelegt werden;

8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer zu übermitteln.

 

Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

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